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   VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325   

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https://dejure.org/2016,13871
VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325 (https://dejure.org/2016,13871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2016 - 4 BV 14.2325 (https://dejure.org/2016,13871)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 4 BV 14.2325 (https://dejure.org/2016,13871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Mindestbeitragssatzes bei einem fremdenverkehrspflichtigen Betrieb; Methode der Doppelberechnung und Vergleichsberechnung zur Ermittlung des Fremdenverkehrsbeitrags; Erzielen eines Vorteils für den Betrieb aus dem Fremdenverkehr

  • rewis.io

    Fremdenverkehrsbeitrag, Mitwirkungspflicht und Vergleichsberechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 6
    Fremdenverkehrsbeitrag; Vergleichsberechnung; Vorteilsbegriff; Mitwirkungspflicht

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Mindestbeitragssatzes bei einem fremdenverkehrspflichtigen Betrieb; Methode der Doppelberechnung und Vergleichsberechnung zur Ermittlung des Fremdenverkehrsbeitrags; Erzielen eines Vorteils für den Betrieb aus dem Fremdenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325
    Auch im hiesigen Fall eines Kaufhauses mit mehreren Fachbereichen, die nach den Angaben der Klägerseite am ehesten mit Fachgeschäften der entsprechenden Branche verglichen werden können, liefert die Richtsammlung durchaus sachgerechte Anhaltspunkte für die Schätzung des branchendurchschnittlichen Gewinnanteils (vgl. VGH BW, U. v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 4 ZB 06.167
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325
    Die Verpflichtung der abgabenerhebenden Gemeinde, ein möglichst realitätsnahes Schätzergebnis herbeizuführen, entbindet den Betroffenen nicht davon, die in seine Sphäre fallenden und nur von ihm ermittelbaren Umstände offenzulegen (vgl. etwa BayVGH, B. v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 31.01.1997 - 4 B 95.2560
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325
    Ein derartiger Rückgriff ist bei einem Betrieb mit mehreren Geschäftsfeldern ebenso denkbar wie bei einem Betrieb mit einem einzigen Geschäftsfeld, das sich nicht in der Richtsatzsammlung findet (vgl. zu letzterem BayVGH, U. v. 31.1.1997 - 4 B 95.2560 - BayVBl 1998, 599/600: Orientierung am Richtsatz für Hotel garni und Frühstückspensionen bei privater Zimmervermietung).
  • VGH Bayern, 01.12.1989 - 4 B 88.1720
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325
    Daher ist auch bezüglich des umsatzstärksten Geschäftsfelds der Klägerin, des Bau- und Heimwerkerbedarfs, ein Rückgriff auf den entsprechenden Richtsatz möglich (vgl. zu den diesbezüglichen Grenzen auch BayVGH, U. v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n. F. 43, 7/10).
  • VGH Bayern, 02.03.2018 - 4 ZB 17.689

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung, Richtsatzsammlung, Verwaltungsgerichte,

    Während es sich bei der Beitragsberechnung nach dem steuerpflichtigen Gewinn um einen konkret-individuellen Beitragsmaßstab handelt, liegt der Beitragsermittlung nach dem steuerbaren Umsatz eine abstrakt-branchenbezogene Betrachtungsweise zugrunde, die auf einer Schätzung der branchendurchschnittlichen Umsatzrendite beruht (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - juris Rn. 19).

    Hierdurch wird im Regelfall das erforderliche Maß an Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Richtigkeit der Besteuerungsgrundlagen erreicht (BayVGH, U.v. 3.10.1986 - 4 N 85 A.460 - VGH n.F. 39, 75/78 f.; BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n.F. 43, 7; BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - juris Rn. 27).

    Nur wenn die Richtsatzsammlung keine vertretbaren Zuordnungen erlaubt, weil das zu veranlagende Unternehmen in wesentlichen Punkten mit einem der dort genannten Betriebe nicht vergleichbar ist, ist eine (individuelle, jährliche) Schätzung der Umsatzrendite als Reingewinnsatz vorzunehmen (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - juris Rn. 27; VGH BW, U. v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42; ebenso OVG Schleswig, U.v. 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei

    Eine solche Außengesellschaft, als die die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin geführt wurde, muss daher - ebenso wie die in Art. 6 Abs. 1 KAG genannten (ebenfalls teilrechtsfähigen) offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften - den selbständig tätigen juristischen Personen im Sinne von § 1 Abs. 1 FVBS beitragsrechtlich gleichgestellt werden (BayVGH, U.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 30 m.w.N.; ebenso Engelbrecht, a.a.O., Rn. 21; VGH BW, U.v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - NVwZ 2003, 1403), so dass ihr gegenüber Beitragsbescheide erlassen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 - BayVBl 2011, 273 Rn. 27 f.).

    d) Auch die Einwände der Antragstellerin gegen das vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligte (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - KStZ 2016, 196 Rn. 19) Vergleichs- oder Doppelberechnungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 FVBS greifen nicht durch.

  • VG München, 21.10.2021 - M 10 K 19.593

    Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten (hier: Festsetzung von

    Ein Abstellen auf die tatsächliche Gewinnspanne eines Betriebs sei nur im Ausnahmefall möglich, da die Beitragsberechnung nach dem steuerbaren Umsatz gerade keine konkret-individuelle, sondern eine abstrakt-branchenbezogene Betrachtungsweise zugrunde legen solle (BayVGH, U.v. 09.05.2016 - 4 BV 14.2325).

    Es sei davon auszugehen, dass ohne die Aufwendungen der Kommune für den Fremdenverkehr und die daraus resultierenden höheren Übernachtungszahlen der Verlust noch größer gewesen wäre (BayVGH, U.v. 09.05.2016 - 4 BV 14.2325).

  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827

    Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab

    Dieser alternative Vorteilsmaßstab erlaubt damit sogar eine abstrakt-branchenbezogene Betrachtungsweise (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - KStZ 2016, 196 = juris Rn. 19) und trägt so dem Gedanken Rechnung, dass "Vorteil" im Sinn des Art. 6 Abs. 1 KAG im Kern die Verdienstmöglichkeiten meint (vgl. Engelbrecht in Schieder/Happ, BayKAG, Stand Juni 2016, Art. 6 Rn. 30).
  • VG Augsburg, 22.11.2017 - Au 6 K 16.1470

    Nichtigkeit einer kommunalen Satzung wegen fehlender Genehmigung der

    Der Beitragssatz des Beklagten von 6 v.H. in § 3 Abs. 4 der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages vom 4. Dezember 2001 stellt demnach eine Abweichung von der - mit einem Beitragssatz von 4 v.H. rechnenden - vorgenannten maßgeblichen Mustersatzung dar (s. Fußnoten 2 und 3 zur Mustersatzung), die für die Beitragssatzung des Beklagten eine Genehmigungspflicht nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KAG in der bis 31. Juli 2002 geltenden Fassung auslöste (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - KStZ 2016, 196, juris Rn. 18).
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